LEASING
Sie zahlen nur für die Nutzung des Fahrzeugs und bleiben finanziell flexibel.
LEASING
Mit einem Leasingvertrag fahren Sie Ihr Wunschfahrzeug, zahlen niedrige Monatsraten und entscheiden am Ende der Laufzeit:
- Sie kaufen das Fahrzeug an und begleichen die Schlussrate, oder;
- Sie finanzieren das Fahrzeug für eine gewisse Zeit weiter, oder;
- Sie geben das Fahrzeug an einen Händler Ihrer Wahl zurück.
Ihr Kapital bleibt für andere Projekte und Wünsche verfügbar.
Leasing bedeutet geringstmögliche Belastung für das private Monatsbudget. Bei Leasing zahlen Sie nur das, was das Auto monatlich an Wert verliert – kein Kaufpreis im Voraus und keinen Kredit im Nachhinein.
Ihre Vorteile
Für Private
- Bei Berücksichtigung von Reparaturen kostet ein geleaster Neuwagen pro Kilometer oft weniger als ein gekaufter Gebrauchtwagen.
- Am Ende der Vertragslaufzeit brauchen Sie sich um den Verkauf Ihres Autos nicht kümmern.
- Finanzieller Spielraum: Ihr Erspartes bleibt für andere Wünsche verfügbar.
- Besonders günstige Versicherungsprämien.
Für Unternehmer
- Keine Bindung von Kapital bei Objektbeschaffung.
- Die Liquidität wird gegenüber dem Kauf verbessert, die freiwerdenden Mittel können rentabel eingesetzt werden.
- Leasingentgelte als Betriebsausgaben steuerlich sofort abzugsfähig.
- Nutzungskonforme Abschreibung.
- Klare Kostengrundlage für Kalkulation und Budget.
- Günstige Prämien für umfassenden Versicherungsschutz.
Was bedeutet Leasing?
Das Wort „Leasing“ kommt aus dem Englischen „to lease“ und bedeutet „überlassen, mieten“. Leasing hat sich in den letzten Jahren zu einer eigenständigen Finanzierungsform entwickelt.
Leasing ist ein Rechtsgeschäft eigener Art über die entgeltliche Nutzungsüberlassung von Gütern, wobei deren Auswahl und Spezifikation in der Regel durch den Nutzer erfolgt.
Bei Leasing steht die Nutzung des Investitionsgutes durch den Leasingnehmer im Vordergrund, nicht das Eigentum an diesem Objekt. Der Leasingnehmer bestimmt frei das von ihm gewünschte Objekt und der Leasinggeber erwirbt das Eigentum an diesem Objekt.
Das Investitionsrisiko (wirtschaftliche Risiken und Chancen), sowie die Gefahr des Unterganges liegt auf Seiten des Leasingnehmers, das Finanzierungsrisiko auf Seiten des Finanzierungsgebers.
Allgemein kann zwischen folgenden Leasingmöglichkeiten unterschieden werden:
Finanzierungsleasing (Vollamortisationsleasing)
Während der vereinbarten, unkündbaren Vertragsdauer (Grundmietzeit) werden mit den Leasingraten (fast) die gesamten Anschaffungskosten des Leasinggebers amortisiert. Der nicht amortisierte Wert beträgt meist 1-3 Leasingraten. Grundsätzlich können Sie im Rahmen des Finanzierungsleasing eine Vorleistung (die Leasingsonderzahlung) erbringen.
Restwertleasing (Teilamortisationsleasing)
Bei dieser Leasingvariante wird vertraglich ein wirtschaftlich gerechtfertigter Restwert zum Ende der Vertragslaufzeit festgelegt, der dem voraussichtlichen Objektwert entspricht und sich meist an einem linearen Restbuchwert (monatlich gerechnet) bzw. Zeitwert am Vertragsende orientiert.
Dieser Restwert wird in der Berechnung des Leasingentgelts als nicht zurückgeführter Teil angesetzt. In die Leasingkalkulation geht daher nur die Differenz zwischen Anschaffungswert und Restwert ein.
Damit ist die Rate im Vergleich zu einem Finanzierungsleasing bei gleichen Finanzierungskosten und gleicher Laufzeit entsprechend niedriger.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer Vorleistung. Im Rahmen des Restwertleasings können Sie zwischen einer Leasingsonderzahlung oder einer Depot-Zahlung wählen.
Eine Leasingsonderzahlung ist Teil des Gesamtleasingentgeltes.
Diese, bei Vertragsbeginn zu entrichtende Vorauszahlung, wird vom Leasinggeber als Zusatz-Leasingentgelt berechnet, wodurch die laufenden Leasingentgelte in der Folge entsprechend niedriger sind.
Die Leasingsonderzahlung ist steuerlich mit 30% der Bruttoanschaffungs- bzw. Herstellungskosten (inkl. MwSt.) des Leasingsobjekts begrenzt.
Als zusätzliche Sicherstellung bzw. als Alternative zur Leasingsonderzahlung kann eine Depotzahlung zum Vertragsbeginn vereinbart werden. Die Depotzahlung ist am Vertragsende vom Leasinggeber zurück zu zahlen bzw. mit dem Restwert oder dem Verkauf des Leasingobjekts an den Leasingnehmer zu verrechnen. Die Depotzahlung ist aus steuerlichen Gründen mit 50% der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Leasingsobjekts (exkl. MwSt ) begrenzt. Das Depot darf den kalkulatorischen (vereinbarten) Restwert (exkl. MwSt.) nicht überschreiten. Zusammengefasst heißt dies: Leasingsonderzahlung und Depot zusammen sind aus steuerlichen Gründen mit insgesamt 50 % der Anschaffungswerte begrenzt.
Leasingraten sind wie Mieten in der Regel im Vorhinein fällig (vorschüssig kalkuliert). Der Leasingvertrag ist derart konzipiert, dass Sie als Datum der monatlichen Fälligkeit zwischen dem 5. bzw. 20. eines Monats wählen können. Als Zahlungsarten können Sie sich für einen bequemen Einziehungsauftrag oder für die Variante der Zahlscheineinzahlung entscheiden.
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Informationen
Sie können die AGBs für Leasing hier herunterladen.
Für sämtliche Details sowie für Beschränkungen und Ausschlüsse, fragen Sie Ihren bevorzugten Händlerpartner.